Strafverteidiger: Miriam Paschke
Vorwurf: Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Der Mandantin wurde vorgeworfen, einen vordatierten Testnachweis hinsichtlich des Coronavirus gebraucht zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte dargelegt werden, dass der Mandantin das Gebrauchen der Bescheinigung im Rechtsverkehr nicht nachgewiesen werden kann. Dies hat auch die Staatsanwaltschaft überzeugt. Daher wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.