16. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Lymphdrainage dann doch ohne Konsequenzen

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Sexueller Übergriff  

Ergebnis: Einstellung auf Kosten der Landeskasse inklusive Auslagenerstattung  

Wo? AG Neustadt am Rübenberg 

 

Unserem Mandanten – ein langjährig praktizierender Physiotherapeut –  wurde vorgeworfen, eine Patientin während einer Lymphdrainage unsittlich berührt zu haben. Durch eine gekonnte Befragung stand nach der Beweisaufnahme zur Überzeugung fast aller Verfahrensbeteiligter fest, dass der Beschuldigte sich nicht strafbar gemacht hat. Nur die Nebenklage war hiermit nicht einverstanden und strebte eine Verurteilung an. Da eine mögliche Berufung und somit eine weitere Hauptverhandlung vor dem Landgericht drohte, stimmten Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und der Beschuldigter einer Einstellung des Verfahrens bei voller Kostenerstattung zu.