Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verstoß gegen BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen. Er habe unerlaubt Marihuana erworben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz hat in einem gut begründeten Antrag auf das fehlende öffentliche Interesse an Strafverfolgung und die geringe Schuld hingewiesen. Die derzeitige Debatte zeigt, dass es kein vernunftgetragenes Anliegen der Allgemeinheit ist, Betäubungsmitteldelikte, insb. bei Marihuana und kleinen Mengen, zu verfolgen. Es wurde explizit auf das aktuelle Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken hingewiesen. Hiernach soll der Erwerb und Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 – 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum legalisiert werden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.