23. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Kokain in der Hosentasche

Datum: 24.01.2022

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro 

Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 

Ergebnis: Einstellung wegen Geringe der Schuld 

Wo? Staatsanwaltschaft Bremen 

 

Unser Mandant wurde mit dem Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG konfrontiert. Polizeibeamten fanden in der Hosentasche unseres Mandanten eine geringe Menge Kokain. Strafverteidiger Moro konnte darlegen, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Zudem legte er zahlreiche Milderungsgründe dar. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringe der Schuld ein. Dem Mandanten blieb ein mögliches Gerichtsverfahren und eine Eintragung ins Bundeszentralregister erspart.