Datum: 08.11.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserer Mandantin wurde der versuchte Erwerb von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 und 2 BtMG vorgeworfen. Sie soll über das Darknet Kokain bestellt haben. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir herausarbeiten, dass die Anschrift unserer Mandantin auf der Briefsendung für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht ausreicht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.