Strafverteidigerin: Rechtsanwalt Christian Albrecht
Vorwurf: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, auf Snapchat Dateien kinderpornographischen Inhalts hochgeladen zu haben. Daraufhin erfolgte eine Durchsuchung der Wohnung des Mandanten und die Sicherstellung und Auswertung seines Mobiltelefons sowie weiterer Datenträger. Im Rahmen der Auswertung konnte eine Vielzahl von Dateien mit pornographischem Inhalt festgestellt werden, darunter auch einige kinder- und jugendpornographische Inhalte. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht hat im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift den mangelnden hinreichenden Tatverdacht dargelegt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren entsprechend unserem Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.