Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seine achtjährige Stieftochter nachts im Genitalbereich berührt haben. Strafverteidiger Dr. Hennig führte in einer gut begründeten Schutzschrift aus, weshalb diese Aussage nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Die Aussage der Zeugin war nämlich als unglaubhaft zu bewerten. Zum einen lag der vermeintliche Missbrauch bereits 20 Jahre zurück, zum anderen leidet die Zeugin unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung mit gespaltener Persönlichkeit. Andere belastende Beweismittel gab es nicht. Die Staatsanwaltschaft ließ sich von der Schutzschrift überzeugen. So konnte eine Anklage und damit eine Bestrafung und öffentliche Gerichtsverhandlung verhindert werden.