Strafverteidiger: Christian Albrecht / 12.07.2021
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde Körperverletzung vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert das Kind seiner Lebensgefährtin geschüttelt zu haben. Der Tatbestand der Körperverletzung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht auf vagen Vermutungen beruht aber keine Grundlage für eine Anklage darstellt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.