09. August 2021 | Defensio-Fälle

Kind geschüttelt?

Strafverteidiger: Christian Albrecht / 12.07.2021

Vorwurf: Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Dem Mandanten wurde Körperverletzung vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert das Kind seiner Lebensgefährtin geschüttelt zu haben. Der Tatbestand der Körperverletzung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht auf vagen Vermutungen beruht aber keine Grundlage für eine Anklage darstellt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.