21. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Kiffen gegen Epilepsie

Datum: 16.12.2021

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Bonn 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, unter 2,29 g Marihuana besessen zu haben. Er benötige es gegen seine epileptischen Anfälle. Er verhielt sich gegenüber den Polizeibeamten äußerst kooperativ. 

In einer Schutzschrift konnte dargestellt werden, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung unseres Mandanten besteht und die Schuld im unteren Rahmen liegt. Es handelte sich um eine geringe Menge von Betäubungsmitteln, die lediglich dem Eigenkonsum dienen sollte.