Datum: 16.12.2021
Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bonn
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, unter 2,29 g Marihuana besessen zu haben. Er benötige es gegen seine epileptischen Anfälle. Er verhielt sich gegenüber den Polizeibeamten äußerst kooperativ.
In einer Schutzschrift konnte dargestellt werden, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung unseres Mandanten besteht und die Schuld im unteren Rahmen liegt. Es handelte sich um eine geringe Menge von Betäubungsmitteln, die lediglich dem Eigenkonsum dienen sollte.