06. März 2023 | Defensio-Fälle

Kein Verstoß gegen BtMG

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz  

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen § 29 BtMG wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll Haschisch und Marihuana in geringen Mengen erworben haben. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unserem Mandanten ein strafbares Verhalten nicht zur Last gelegt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.