Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Auf Grund des Auffindens eines Betäubungsmittels im Wege einer Taschenkontrolle bei dem Mandanten, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet.
In einer gut begründeten Schutzschrift konnte die Strafverteidigerin und Rechtsanwältin Frau Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten nicht bestand. Es konnte aufgezeigt werden, dass selbst bei Vorliegen eines Tatverdachts, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegen den Mandanten bestand und seine Schuld gering war.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt. Dem erleichterten Mandanten wurde damit ein nervenaufreibendes und belastendes Gerichtsverfahren erspart.