Strafverteidigerin: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Es handelte sich um wenige Bilder, und unser Mandant war zur Tatzeit sechzehn Jahre alt. Aufgrund seines jungen Alters und der geringen Schuld konnten wir uns mit der Staatsanwaltschaft auf die Durchführung von erzieherischen Maßnahmen anstatt des Einstiegs in ein tatsächliches Strafverfahren verständigen.