Juli 2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung und kleine Geldstrafe
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in 20 Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Für jede einzelne Tat sieht der Gesetzgeber eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Das Gericht war von Beginn an auf Verurteilungskurs und wollte dem Beschuldigten eine geständige Einlassung aufdrängen.
Die Verteidigung hielt dagegen und ließ nur den Besitz von Betäubungsmittel (Tat 20) einräumen, denn 19 dieser Taten stützen sich auf schwache bis unglaubhafte Zeugenangaben. Am Ende wurden 19 Taten eingestellt und nur wegen des Besitzes von Marihuana zu einer Geldstrafe verurteilt.