02. August 2021 | Defensio-Fälle

Im Mittel 35 Joints pro Tag

Juli 2021

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung und kleine Geldstrafe 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in 20 Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Für jede einzelne Tat sieht der Gesetzgeber eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Das Gericht war von Beginn an auf Verurteilungskurs und wollte dem Beschuldigten eine geständige Einlassung aufdrängen.

Die Verteidigung hielt dagegen und ließ nur den Besitz von Betäubungsmittel (Tat 20) einräumen, denn 19 dieser Taten stützen sich auf schwache bis unglaubhafte Zeugenangaben. Am Ende wurden 19 Taten eingestellt und nur wegen des Besitzes von Marihuana zu einer Geldstrafe verurteilt.