Datum: 10.01.2022
Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Diebstahl geringwertiger Sachen
Ergebnis: Einstellung
Wo? Osnabrück
Der Mandantin wurden zwei Diebstähle von geringwertigen Sachen vorgeworfen. Sie soll in einem Edeka Tabak- und Lebensmittelwaren im Wert von je ca. 50 EUR an sich genommen und den Kassenbereich passiert haben ohne diese zu bezahlen. Dabei soll sie andere Warenartikel normal auf das Kassenband gelegt und gezahlt haben.
Aufgrund eines sofortigen Geständnisses der Mandantin und der Geringwertigkeit des Diebesgutes, konnte die Staatsanwaltschaft durch eine umfassende Schutzschrift von einer Einstellung nach § 153 StPO überzeugt werden.