02. September 2021 | Defensio-Fälle

Hilfe, eine fremde Person ist in meiner Wohnung!

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 

Vorwurf: Hausfriedensbruch 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Der Mandantin wurde ein Hausfriedensbruch gem. § 123 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Unsere Mandantin soll mittels eines Generalschlüssels die Wohnung der Anzeigenerstatterin betreten haben. Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung des Verfahrens erwirken und herausarbeiten, dass offensichtlich ein Missverständnis vorlag und unsere Mandantin die falsche Wohnung betreten hat.