04. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Hass und Hetze im Internet

Datum: 10.10.2021

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Beleidigung 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Facebook-User per Direktnachricht kontaktiert und diesen beleidigt zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir herausarbeiten, dass die Täterschaft unseres Mandanten nicht nachweisbar ist. Der Umstand, dass der Facebook-User den Namen unseres Mandanten trägt, genügt vor dem Hintergrund der Vielzahl von Fake-Profilen für den Nachweis der Täterschaft keineswegs. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.