19. November 2021 | Defensio-Fälle

Handeltreiben mit BtM in 2 Fällen – Einstellung ohne Auflage!

Datum: 26.08.2021

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro

Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung ohne Auflage 

Wo? AG Hamburg Barmbek

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinsam mit dem mitangeklagten Mittäter u.a. 2 x 80 g Marihuana erworben und sodann weiterverkauft zu haben. 

Der den Mandanten betreffende Tatverdacht stütze sich in erster Linie auf WhatsApp-Chats mit dem Mitangeklagten. In der Hauptverhandlung wies die Verteidigung darauf hin, dass entsprechend wenig bis keine Anhaltspunkte für einen Besitz oder eine auf Umsatz gerichtete Tätigkeit des Mandanten bestehen.

Da das Gericht auch der Auffassung der Verteidigung zustimmte, dass der Mandant eine lediglich passive untergeordnete Rolle im Vergleich zum Mitangeklagten spielte, stellte es das Verfahren ohne Auflage ein