09. März 2022 | Defensio-Fälle

Halter ist nicht gleich Fahrer

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde ein Tankbetrug vorgeworfen. Er soll an einer Tankstelle getankt und ohne zu bezahlen davon gefahren sein. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir darlegen, dass unser Mandant nicht schon deshalb dringend tatverdächtig ist, weil er Halter des Fahrzeugs ist. Dieser Argumentation folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.