23. August 2023 | Defensio-Fälle

Hakenkreuze in WhatsApp-Gruppe versendet

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen u.a. 

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Unserem Mandanten wurde u.a. die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. In mehreren WhatsAppGruppen soll unser Mandant Bilder von u.a. Hakenkreuzen versendet haben. Rechtsanwältin Mayer konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Eine Täterschaft war unserem Mandanten nicht nachweisbar. Weder war unser Mandant Anschlussinhaber noch konnte sicher nachgewiesen werden, dass unser Mandant zu diesem Zeitpunkt die Bilder versendete. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.