2021 Juli / Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Körperverletzung und Hausfriedensbruch
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Der Mandantin wurde im Rahmen der gegen sie geführten Ermittlungen Körperverletzung gemäß § 223 StGB sowie Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, die eigene Schwester in ihrer eigenen Wohnung durch die Zufügung von Kratzer im Gesicht angegriffen zu haben. Nach intensiver Aktenbearbeitung und umfangreicher Lektüre der einschlägigen Rechtsprechung konnte Strafverteidiger Jonas Göttert herausarbeiten, dass es im Hinblick auf den Vorwurf des Hausfriedensbruchs an einem wirksamen Strafantrag und in Bezug auf den Vorwurf der Körperverletzung an einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung fehlte.
Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und argumentativ überzeugend klarstellen, dass der Rechtsfrieden schon nicht über den Lebenskreis der Anzeigeerstatterin hinaus gestört worden ist. Es handelte sich um eine einmalige, kurze familiär geprägte Auseinandersetzung, die keine Person über den Kreis der Beteiligten hinaus betrifft.
Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.