Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung zum Nachteil seiner Ehefrau vorgeworfen. Er soll sie während ihres Ehelebens regelmäßig zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Strafverteidiger Christian Albrecht führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb diese Ausgangslage nach ständiger Rechtsprechung nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Anhand einer aussagepsychologischen Aussage konnten wir darlegen, dass die Angaben der Ehefrau inkonstant und widersprüchlich waren. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.