21. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Gerüchte um „Polen-Böller“

Datum: 23.11.2021

Strafverteidiger: Franziska Mayer 

Vorwurf: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, sogenannte „Polen-Böller“ verkauft oder besessen zu haben. Dieser Verdacht beruhte einzig auf einer Anfrage eines Gleichaltrigen, der ein Gerücht gehört hatte, dass der Mandant verbotene Pyrotechnik vertreiben würde und diesem daraufhin eine Nachricht schrieb. Zu einem Verkauf ist es nicht gekommen. Strafverteidigerin Mayer konnte darlegen, dass sich aus diesem Chatverlauf und dem Gerücht kein hinreichender Tatverdacht ergibt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.