Datum: 29.11.2021
Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde Geldwäsche vorgeworfen. Er solle Geld aus einer Betrugstat über PayPal erhalten und dessen Herkunft verschleiert haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Albrecht herausarbeiten, dass dem Mandanten keine Erfüllung des Tatbestandes der Geldwäsche nachweisbar ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren gegen den Mandanten ein.