Strafverteidiger:in: Rechtsanwältin Franziska Mayer, LL.M.
Vorwurf: Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Arzneimitteln
Ergebnis: Freispruch
Wo? AG Hamburg-Mitte
Der Zoll beschlagnahmte ein Päckchen mit ca. 200g Marihuana auf dem Weg von Barcelona nach Hamburg. Adressiert war das Päckchen an den Mandanten. Daraufhin erfolgte eine Durchsuchung in der WG meines Mandanten, um Beweismittel aufzufinden. Gefunden wurden kleinere Mengen Marihuana und 400 Tabletten Tilidin. Die Staatsanwaltschaft klagte den 24-Jährigen Mandanten sodann wegen Anstiftung zum unerlaubten Einführen von Betäubungsmitteln und Handeltreiben, sowie Handeltreiben bzgl. des Tilidins an.
Aufgrund welcher Feststellungen die Staatsanwaltschaft ein Handeltreiben oder gar eine Anstiftungshandlung annahm, blieb offen. Nach ausführlicher Darlegung der Verteidigung nach Anklageverlesung und Verlesung der Durchsuchungsprotokolle musste auch das Gericht zugeben, dass sich Feststellungen zum Handeltreiben nicht treffen lassen. Auch reiche die bloße Angabe der Adresse des Mandanten nach ständiger Rechtsprechung eben nicht aus, um ihm zweifelsfrei nachzuweisen, das Paket aus Barcelona tatsächlich bestellt zu haben.
Es folgte dann schnell das Urteil mit dem Freispruch.