Datum der Einstellung: 17.12.2021
Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht u. Einstellung gegen Auflage
Wo: Lübeck
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Dieser Verdacht ergab sich aufgrund der Aussage eines Drogendealers, der im Rahmen der „Aufklärungshilfe“ (umgangssprachlich „31er“) unseren Mandanten belastete. Zudem konnten Chatverläufe über vermeintliche Angebote sowie Marihuana sichergestellt werden. Strafverteidigerin Mayer konnte darlegen, dass sich aus diesen Beweismitteln keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein Handeltreiben ergeben. Das Ermittlungsverfahren wurde insoweit eingestellt, hinsichtlich des Besitzes gegen Zahlung einer geringen Geldauflage.