17. Dezember 2021 | Defensio-Fälle

Einbruch in die Schule aus Langeweile

Datum: 29.11.2021 

Strafverteidiger:in: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: Diebstahl im besonders schweren Fall 

Ergebnis: Einstellung nach § 47 JGG und richterliche Ermahnung 

Wo? AG Hamburg-Barmbek 

 

Eine Jugendclique bricht (aus Langeweile und Suche nach Adrenalin) in das Gebäude des Gymnasiums ein und entwendet Lautsprecher. Mein Mandant hatte nach der Tat so ein schlechtes Gewissen, dass er zur Polizei ging und reinen Tisch machte. In diesem Zuge gab er die Lautsprecher und ein Straßenschild zurück und deckte noch weitere Einbrüche und Straftaten seiner damaligen Kumpels auf. Nun hatten alle 4 ein Strafverfahren am Hals.

Mein Mandant kam durch seine Kooperationsbereitschaft und durch seine geringe Beteiligung an der Tat mit einer Einstellung und einer Ermahnung des Richters davon. Die anderen Jugendlichen waren bereits einschlägig vorbelastet und wurden zu einem sozialen Kompetenztraining und Arbeitsstunden, sowie einer Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis verurteilt.