Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Urkundenfälschung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Stade
Unserem Mandanten wurde Urkundenfälschung vorgeworfen. Er habe im Zuge der Abwicklung eines Kaufvertrags ein Übergabeprotokoll nachträglich zu seinen Gunsten abgeändert. Im Wege einer detaillierten aussagepsychologischen Analyse konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig belegen, dass die Angaben des Anzeigenerstatters durch und durch unglaubhaft waren. Die Staatsanwaltschaft konnte dem folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.