Strafverteidiger: Svenja Dörge
Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz wegen Besitzes und Mitführens eines Schlagrings vorgeworfen. Bei einer Personenkontrolle wurde in seiner Jackentasche ein Schlagring aufgefunden. Rechtsanwältin Dörge konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des aufgefundenen und sichergestellten Schlagrings besteht. Die Durchsuchung der Polizeibeamten war rechtswidrig, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage bzw. einer wirksamen Einwilligung des Mandanten fehlte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.