Strafverteidiger: Jonas Meese
Vorwurf: Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Bremen
Unserem Mandanten wurde eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll aufgrund von Unachtsamkeit einen Auffahrunfall verursacht haben. Die Fahrerin des anderen Fahrzeugs soll daraufhin über Kopfschmerzen und Schwindel geklagt haben. Strafverteidiger Jonas Meese führte in einer gut begründeten Schutzschrift aus, weshalb ein hinreichender Tatverdacht nicht vorlag. Zum einen konnten die Beschwerden der Zeugin nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, weil diese eine Untersuchung verweigerte und die Auffahrgeschwindigkeit zudem extrem gering gewesen sein musste. Zum anderen fehlte es an einem erforderlichen Strafantrag der Zeugin sowie an einem öffentlichen Interesse der Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft ließ sich von der Schutzschrift überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.