Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Straftat gem. § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Münster
WhatsApp-Deal?
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über WhatsApp nicht geringe Mengen Cannabis erworben zu haben. Strafverteidiger Grabitz konnte in seinem Einstellungsantrag herausarbeiten, dass sich aus den WhatsApp-Chatverläufen als einziges Beweismittel weder hinreichende Anhaltspunkte für eine Täterschaft unseres Mandanten noch für einen tatsächlichen Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln ergeben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.