12. Januar 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung

Strafverteidigerin: Christoph Grabitz 

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung  

Ergebnis: Einstellung   

Wo: Staatsanwaltschaft Bonn 

 

Ein blaues Auge und ein Zebra-Kostüm?! 

Unserem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll sich dabei an einem Jungen gerächt haben, der sich zuvor an einer Freundin vergriffen haben soll. Strafverteidiger Christoph Grabitz, wies darauf hin, dass es keine Zeugen des unmittelbaren Tatgeschehens gäbe. Der Anzeigenerstatter selbst sagte aus, entsprechende Täter würde und könne er nicht wiedererkennen. Für einen hinreichenden Tatverdacht reicht das nicht aus! Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren ein.