19. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornografischer Schriften

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Köln 

 

Unserem Mandanten wurde eine Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll ungefragt ein Bild seines erigierten Penisses an eine Dame per WhatsApp verschickt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz arbeitete in seinem Antrag heraus, dass die Anzeigenerstatterin zuvor eine sexuelle Beziehung mit unserem Mandanten hatte. Sie kann den ihr übersandten Penis also bereits recht gut, verschwieg die Beziehung aber gegenüber den Ermittlungsbehörden. Dass es diese sexuelle Beziehung zuvor gegeben hatte, rechtfertigte das Tun unseres Mandanten zwar nicht, milderte aber seine Schuld. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringe der Schuld ein.