29. August 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der Körperverletzung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf: Körperverletzung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck

 

Dem Mandanten wurde eine Körperverletzung vorgeworfen. Bei einem Strandspaziergang kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Mandanten, der mit seiner Ehefrau unterwegs war und zwei weiteren Frauen. Eine der Frauen nahm der Ehefrau des Mandanten ihr Handy aus der Hand, woraufhin der Mandant dieses an sich nehmen wollte. Sie behauptet, dass der Mandant sie dabei zu Boden zwang und auf ihr kniete. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht heraus, dass weder aus tatsächlich, noch aus rechtlichen Gesichtspunkten ein hinreichender Tatverdacht besteht. Die Aussagen der Anzeigeerstatterin und ihrer Bekannten waren unglaubhaft. Zudem überschreitet das Verhalten des Mandanten – bei Wahrunterstellung der Aussagen – nicht die Bagatellschwelle und erfüllt damit nicht den Tatbestand der Körperverletzung. Auch war die Wiedererlangung des Handys durch Notwehr gedeckt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag des Fachanwalts und stellte das Verfahren gegen den Mandanten ein.