Strafverteidiger: Strafverteidiger Messe
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei der Antragstellung auf Sozialleistungen unvollständige Angaben gemacht und somit zu Unrecht Leistungen ausgezahlt bekommen zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Meese darstellen, dass keine für einen Betrug notwendige Täuschungshandlung seitens unserer Mandanten vorgelegen hat. Dieser unterlag vielmehr einem Irrtum über den Umfang seiner Meldepflicht. Zudem fehlte es unserem Mandanten am Vorsatz, da er von der Vollständigkeit, der von ihm eingereichten Unterlagen ausgegangen ist. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft Osnabrück überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.