Strafverteidiger: Strafverteidiger Messe
Vorwurf: Urkundenfälschung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Verden
Dem minderjährigen Mandanten wurde die Urkundenfälschung von Klassenarbeiten und Zeugnissen vorgeworfen. Er soll die Punktzahl und Noten verfälscht haben. Strafverteidiger Jonas Meese führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzungen für eine Einstellung wegen Geringfügigkeit vorlagen. Bei einigen Klausuren konnte bereits kein Verfälschen erkannt werden. Zu berücksichtigen war weiterhin, dass der Mandant zum ersten Tatzeitpunkt noch nicht schuldfähig war. Aufgrund der geringen Folgen seines Handeln und dem bereits belastenden Ermittlungsverfahren konnte das Verfahren eingestellt werden.