07. März 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Vorwurf Ladendiebstahl

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Ladendiebstahl

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Amtsgericht Hamburg

 

Nachdem die Mandanten bei Rossmann Waren im Wert von über 200 EUR ohne zu Bezahlen entwendet hatte, erhielt diese einen Strafbefehl mit einer kleinen Geldstrafe von insgesamt 300 EUR und somit eine Vorstrafe. Die Staatsanwaltschaft verwehrte sich im Vorfeld einer Einstellung des Verfahrens gegen dieselbe Geldauflage. Die einzige Chance sah die Verteidigung nur in einem kurzen Hauptverhandlungstermin, in dem die Zeugin die Hintergründe der Tat nochmal erklären und sich nochmal persönlich entschuldigen konnte. Nach ausführlicher und emotionaler Erklärung nahm sich die Staatsanwaltschaft schließlich doch noch ein Herz und stellte das Verfahren ein.