08. Januar 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Vorwurf Gefährliche Körperverletzung

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg  

 

Anwesend bedeutet nicht gemeinschaftlich  

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich mit zwei weiteren Personen, einen Mann mit den Fäusten geschlagen und getreten zu haben. Strafverteidigerin Mayer konnte in ihrem Einstellungsantrag herausarbeiten, dass die Körperverletzungshandlung nur von einer Person ausging. Die einzige unseren Mandanten belastende Zeugenaussage war unglaubhaft. Er war bei dem Geschehen lediglich anwesend, daher lag auch kein gemeinschaftliches Zusammenwirken vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.