26.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Diebstahl
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe beim Verlassen der Wohnung Geld aus einem Portemonnaie entwendet. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Täterschaft des Mandanten hätte in einer Hauptverhandlung nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden können. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
