Strafverteidiger: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Braunschweig
Schicke Sneaker auf Kosten eines anderen
Dem Mandanten wurde Betrug vorgeworfen. Er soll von einem fremden Kundenkonto ein Paar Sneaker im Onlineshop bestellt haben. Die Fachanwältin für Strafrecht, Franziska Mayer, führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Ausgangslage nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Lediglich der Name und die Lieferanschrift auf einer Bestellübersicht reichen nicht aus, um eine Täterschaft zu begründen. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.