26. August 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verstoß gegen das BtMG

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hildesheim

 

Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen. Er soll eine nicht geringe Menge Marihuana in Besitz gehabt haben. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzungen für eine Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts vorlagen. Lediglich das Auffinden eines Rucksacks mit Marihuana bei dem Mandanten reicht für eine Täterschaft insbesondere dann nicht aus, wenn auch andere Personen sich an dem Ort mit aufhalten und der Rucksack keiner Person zuordnet werden kann. Des Weiteren handelte es sich, anders als von der Staatsanwaltschaft ursprünglich angenommen, nicht um eine nicht geringe Menge. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.