Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in dem Cloud-Dienst „Google Drive“ ein kinderpornographisches Video hochgeladen haben. In der Schutzschrift konnte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in einem gut begründeten Antrag anhand technischer Argumentation herausarbeiten, dass dem Mandanten hinsichtlich des auf seinem Gerät aufgefundenen Videos kein Besitzwille nachzuweisen ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.