Strafverteidiger: Strafverteidiger Messe
Vorwurf: Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde üble Nachrede und Verleumdung vorgeworfen. Er soll einen anderen Mieter eines Mehrfamilienhauses gefragt haben, ob dieser auch der Meinung sei, die Anzeigeerstatter würden ihre Kinder schlagen. Strafverteidiger Jonas Meese führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzungen für eine Einstellung vorlagen. Vor allem fehlte es an einer Tatsachenbehauptung. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren ein.