Datum: 10.10.2021
Strafverteidiger:in: Christian Albrecht, Franziska Mayer
Vorwurf: Einfache Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Schwerin
Der Mandantin wurde einfache Körperverletzung vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert ihre Familienmitglieder im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung an den Armen und Kopf verletzt zu haben. Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Herr Albrecht / Frau Mayer die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.