17. April 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Kinder- und Jugendpornografie

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer 

Vorwurf: Besitz und Drittbesitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Inhalte

Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 9 Monate zur Bewährung

Wo? AG Reinbek

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte (Besitz und fünffacher Drittbesitzverschaffung) mit über 216 Dateien bei neuer Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.