Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte (alte Rechtslage), Sexualdelikt u.a.
Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 2 Monate zur Bewährung
Wo? AG Eckernförde
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte mit über 21.000 Dateien bei alter Rechtslage sowie mit einem Sexualdelikt und dem Verstoß gegen das Waffengesetz verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.