09. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Ein Dealer macht auf Amazon?

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, mehrmals bei einem Online-Handel CBD-Blüten bestellt zu haben. CBD-Blüten sind Knospen der Hanfpflanze. In der Schutzschrift konnte Rechtsanwältin Mayer herausarbeiten, dass dem Mandanten die Bestellungen nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnten. Wo würden wir denn hinkommen, wenn allein ein an jemanden adressierter Brief ausreichte, um eine Strafbarkeit wegen Betäubungsmittelerwerbs zu begründen? Die Staatsanwaltschaft ließ sich davon überzeugen und stellte das Verfahren wegen Aussichtslosigkeit der Strafverfolgung ein