Datum: 08.12.2021
Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens / Absehen von der Verfolgung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Im Rahmen einer Durchsuchung wegen Verstöße gegen die Corona-Verordnung händigte der Mandant ca. 6 g Amphetamin an die Beamten aus. Im Rahmen einer Schutzschrift konnte begründet werden, dass kein Handeltreiben vorliegt und vom Vorwurf des Besitzes von BtM abgesehen werden soll. Dem folgte auch die Staatsanwaltschaft.