12. Juli 2022 | Defensio-Fälle

Drogenkonsum = Besitz?

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo: Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Dem Mandanten wurde nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle vorgeworfen, Kokain besessen zu haben. Die Untersuchung einer Blutprobe hatte Abbaustoffe in seinem Blut angezeigt. Es gab jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Mandant auch Kokain besessen und es nicht nur konsumiert hatte. 

Die Staatsanwaltschaft konnte daher von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens überzeugt werden.