28. März 2022 | Defensio-Fälle

Diebstahl wegen Steine sammeln

Strafverteidiger: Rechtsanwältin Franziska Meyer    

Vorwurf: Diebstahl 

Ergebnis: Einstellung gem. § 170 II StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel  

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Pflastersteine von einer Baustelle gestohlen zu haben. Im Wege einer Schutzschrift konnte dargelegt werden, dass der Strafantrag sowie das besondere öffentliche Interesse an Strafverfolgung fehlte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Vorliegen eines Strafverfolgungshindernisses ein.