Strafverteidiger: Rechtsanwältin Franziska Meyer
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung gem. § 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Pflastersteine von einer Baustelle gestohlen zu haben. Im Wege einer Schutzschrift konnte dargelegt werden, dass der Strafantrag sowie das besondere öffentliche Interesse an Strafverfolgung fehlte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Vorliegen eines Strafverfolgungshindernisses ein.