28. März 2022 | Defensio-Fälle

Bewährung oder nicht Bewährung? Bewährung!

Strafverteidiger: Oliver Moro  

Vorwurf: u.a. Wohnungseinbruchsdiebstahl, tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Diebstahl mit Waffen, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Waffenbesitz 

Ergebnis: Bewährungsstrafe 2 Jahre  

Wo: Landgericht Lüneburg  

 

Die Ausgangslage war sehr angespannt: Der Mandant hat über 20 Voreintragungen. Eine Bewährungsstrafe war „noch offen“ & letztmalig urteilte das Amtsgericht Lüneburg in drei Verfahren: 2 Jahre mit Bewährung, 6 Monate ohne Bewährung und Geldstrafe. 

Alle drei Verfahren wurden jetzt zu einer Berufungsverhandlung am Landgericht Lüneburg verbunden. Die Frage war: Bewährung oder nicht Bewährung?  

Strafverteidiger Oliver Moro stellte den von dem Mandanten durchlebten echten Turningpoint heraus. Insbesondere war der Mandant nahezu 4 Jahre (fast) drogenfrei und seit 3 Jahren waren keine neuen Strafverfahren anhängig.  

Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu, dass eine Haftstrafe kontraproduktiv für den Mandanten wäre und gab Bewährung